Regelungsvorhaben
Anpassung Entschädigungsregelung im EnSiG
Angegeben von:
Equinor Deutschland GmbH (R002402)
am
27.06.2024
Beschreibung:
§ 11 beschreibt die Entschädigung/ Verordnungsermächtigung im Falle einer Enteignung. Die Regelung ist ungenügend ausgestaltet und soll dahin gehend angepasst werden, dass die Entschädigung dem aktuellen Marktpreis enstpricht und klar geregelt wird, welche Behörde die Abwicklung der Entschädigung vornimmt, sowie in welchem Zeitraum die Entschädigung ggü. dem Entschädigungsberechtigten gezahlt wird.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]