Regelungsvorhaben

Anpassung Entschädigungsregelung im EnSiG

Angegeben von:
Equinor Deutschland GmbH (R002402) am 27.06.2024

Beschreibung:
§ 11 beschreibt die Entschädigung/ Verordnungsermächtigung im Falle einer Enteignung. Die Regelung ist ungenügend ausgestaltet und soll dahin gehend angepasst werden, dass die Entschädigung dem aktuellen Marktpreis enstpricht und klar geregelt wird, welche Behörde die Abwicklung der Entschädigung vornimmt, sowie in welchem Zeitraum die Entschädigung ggü. dem Entschädigungsberechtigten gezahlt wird.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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