Regelungsvorhaben
Schaffung einer Zugangsregelung für den Betrieb eines Tattoostudios
Angegeben von:
Bundesverband Tattoo e.V. (R004700)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Aufgrund des Umstandes, dass der Betrieb eines Tattoostudios auf Seiten der betreibenden Person keinerlei subjektiven Eignungsvoraussetzungen unterliegt, diese Tätigkeit aber aus Gründen des Infektions- und Verbraucherschutzes gewisse subjektiven Qualifikationen erfordert, welche bis dato keiner Überprüfung unterliegen, sollte eine moderate, an den grundlegenden Fähigkeiten einer Tätowiererin / eines Tätowierers orientierten bundeseinheitliche Einstiegshürde für die Ausübung dieses Berufs bzw. das Betreiben eines Tattoostudios geschaffen werden.
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]