Regelungsvorhaben

Schaffung einer Zugangsregelung für den Betrieb eines Tattoostudios

Angegeben von:
Bundesverband Tattoo e.V. (R004700) am 27.06.2024

Beschreibung:
Aufgrund des Umstandes, dass der Betrieb eines Tattoostudios auf Seiten der betreibenden Person keinerlei subjektiven Eignungsvoraussetzungen unterliegt, diese Tätigkeit aber aus Gründen des Infektions- und Verbraucherschutzes gewisse subjektiven Qualifikationen erfordert, welche bis dato keiner Überprüfung unterliegen, sollte eine moderate, an den grundlegenden Fähigkeiten einer Tätowiererin / eines Tätowierers orientierten bundeseinheitliche Einstiegshürde für die Ausübung dieses Berufs bzw. das Betreiben eines Tattoostudios geschaffen werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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