Regelungsvorhaben
Streichung § 87 AufenthG (Übermittlung an Ausländerbehörden)
Angegeben von:
Deutsche Aidshilfe (R002264)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Ersatzlose Streichung des §87 AufenthG, der die Übermittlungspflicht an Ausländerbehörden beinhaltet.
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu]
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SG2406220036 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 27.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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