Regelungsvorhaben
Abschaffung des Schriftformerfordernisses für Strafanträge im Gesetz zur Digitalisierung der Justiz
Angegeben von:
HateAid gGmbH (R001880)
am
27.06.2024
Beschreibung:
HateAid setzt sich für eine Abschaffung des Schriftformerfordernisses für den Strafantrag (§ 158 Abs. 2 StPO) ein. Es sollte möglich sein, Strafanträge zur Anzeige von Hasskommentaren und Verletzungen des Rechts am eigenen Bild digital zu stellen. Dabei sollte die zweifelsfreie Identifizierung der Verfasser*innen von Strafanträgen nicht zu sehr betont werden. Die Angabe des vollständigen Namens und die Benennung einer Erreichbarkeit sollten ausreichen. Zudem sollten absolute Antragsdelikte – v. a. Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen – als relative Antragsdelikte ausgestaltet und aus dem Katalog der Privatklagedelikte ausgenommen werden. Auch die Online-Anzeigeformulare sollten verbessert werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10943 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.08.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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