Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Abschaffung des Schriftformerfordernisses für Strafanträge im Gesetz zur Digitalisierung der Justiz

Angegeben von:
HateAid gGmbH (R001880) am 27.06.2024

Beschreibung:
HateAid setzt sich für eine Abschaffung des Schriftformerfordernisses für den Strafantrag (§ 158 Abs. 2 StPO) ein. Es sollte möglich sein, Strafanträge zur Anzeige von Hasskommentaren und Verletzungen des Rechts am eigenen Bild digital zu stellen. Dabei sollte die zweifelsfreie Identifizierung der Verfasser*innen von Strafanträgen nicht zu sehr betont werden. Die Angabe des vollständigen Namens und die Benennung einer Erreichbarkeit sollten ausreichen. Zudem sollten absolute Antragsdelikte – v. a. Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen – als relative Antragsdelikte ausgestaltet und aus dem Katalog der Privatklagedelikte ausgenommen werden. Auch die Online-Anzeigeformulare sollten verbessert werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10943 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2410100017 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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