Regelungsvorhaben

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz

Angegeben von:
Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB (R000261) am 27.06.2024

Beschreibung:
Erreicht werden sollte eine Aktivlegitimation der Antragstellerin im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, weil durch die Neufassung von § 8 Abs. 3 UWG im Jahr 2020 die Anforderungen an die Klagebefugnis von Verbänden verschärft worden ist (BT-Drs. 20/6520, S. 122). Beabsichtigt war eine Anpassung des Artikel 13 VRUG.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/6520 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über - Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur - Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG - (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Die Interessenvertretung im Rahmen anwaltlicher Mandatsarbeit sollte eine Aktivlegitimation der Antragstellerin im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erreichen, weil durch die Neufassung von § 8 Abs. 3 UWG im Jahr 2020 die Anforderungen an die Klagebefugnis von Verbänden verschärft worden ist (BT-Drs. 20/6520, S. 122). Beabsichtigt war eine Anpassung des Artikel 13 VRUG.

    Auftraggeber/-innen (1):

    1. Scotch Whisky Association
      Schottischer Verband (Gesellschaft mit beschränkter Haftung und ohne Grundkapital)
      • Kontaktdaten:
        • Adresse:
          Quartermile Two, 2 Lister Square
          Edinburgh EH3 9GL
          Vereinigtes Königreich
        • Kontaktinformationen:
      • Vertretungsberechtigte Person(en):
          • Mark Kent
          • Funktion: CEO

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (2):

    Betraute Personen (2):

    1. Hans-Joachim Reck
    2. Katharina Reuer M. Jur. (Madrid)
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