Regelungsvorhaben

Nützlingsverordnung im Rahmen des Pflanzenschutzgesetzes

Angegeben von:
Dachverband der Hersteller biologischer Pflanzenschutzmittel Deutschland Österreich (IBMA DA) (R004476) am 27.06.2024

Beschreibung:
Eine Verordnung zur Verwendung von Nützlingen im Biologischen Pflanzenschutz sollte im Rahmen des PflSchG (§ 6 (1) 16) über ein einfaches Genehmigungsverfahren geregelt werden. Die Kernbestandteile wären dabei eine Positivliste mit etablierten und genehmigten Nützlingsarten, sowie eine Bewertung für das Inverkehrbringen nicht-etablierter Arten, auf der Basis wissenschaftlich begründeter Risiken. Darüber hinaus sollte in einer Verordnung die Kennzeichnung von Nützlings-Produkten geregelt werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406270204 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 17.04.2024 an:

      • Bundesregierung

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