Regelungsvorhaben

LkSG

Angegeben von:
Bundesverband des Elektrogroßhandels (VEG) e.V. (R001648) am 27.06.2024

Beschreibung:
Regelungen wie das LkSG müssen aber so gestaltet sein, dass sie für Unternehmen praktisch umsetzbar sind und ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht behindern. Der VEG setzt sich ein für: Eine Vereinfachung und Vereinheitlichung von Berichtspflichten. Eine stärkere Berücksichtigung des Angemessenheitsprinzips und der faktischen Möglichkeiten einer Einflussnahme von Unternehmen auf Akteure in der Lieferkette. Eine verbesserte, praxisorientierte Unterstützung der Unternehmen bei der Anwendung gesetzlicher Vorgaben. Die einheitliche Umsetzung und Anwendung Europäischer Vorschriften. Die zügige Evaluierung bestehender Vorschriften auf ihre Zweckdienlichkeit und Praxistauglichkeit unter Berücksichtigung der Erfahrungen betroffener Unternehmen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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