Regelungsvorhaben
Ausweitung des Geltungsbereiches des Tierhaltungskennzeichengesetzes (THKG)
Angegeben von:
ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG (R002241)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Geltungsbereich des THKG sollte zügig auf Außer-Haus-Verpflegung und
verarbeitete Ware ausgeweitet werden, damit Kundinnen und Kunden immer die Möglichkeit haben, ihre Kaufentscheidung am Tierwohl auszurichten. Gleiches gilt für die Ausweitung auf Rindfleisch und Milch, wobei die Kriterien möglichst analog zu der bekannten Haltungsform des Lebensmitteleinzelhandels gestaltet sein sollten. Das Bundesförderprogramm muss auf eine langfristig angelegte Finanzierungsgrundlage gestellt werden und sollte Tierhaltungen ab der Haltungsform 3 (Außenklima/Frischluft) zur Verfügung stehen.
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Tierschutz [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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