Regelungsvorhaben

Aufnahme des Buchversands in den PUDLV-Katalog u. Verankerung einer Regellaufzeitvorgabe im PostModG.

Angegeben von:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. (R002065) am 27.06.2024

Beschreibung:
Aufnahme des Versands von Büchern in den Katalog der Universaldienstleistungen (PUDLV) sowie Verankerung einer konkreten Regellaufzeitvorgabe für die Beförderung von Büchern in § 18 Abs. 3 im Rahmen der Postrechtsnovelle (PostModG, BT-Drs. 20/10283) mit dem Ziel, dass Bücher im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10283 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406240251 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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