Regelungsvorhaben

Verantwortlichkeiten bei der Drohnendetektion an Flughäfen

Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. (R001167) am 27.06.2024

Beschreibung:
Der Flughafenverband ADV positioniert sich zu der Verantwortung verschiedener Systempartner im Luftverkehr für die Drohnendetektion. Ausgewertet werden ICAO-, EU / EASA- Regelwerke sowie nationale Gesetze - hier insbesondere §45 LuftVZO - mit Bezug zur Drohnendetektion. Die ADV zeigt damit auf, dass Flughäfen bei der Sichtung von Drohnen Mitwirkungsverpflichtungen zur Fortsetzung des sicheren Flughafenbetriebs wahrnehmen, aber weder durch internationale noch nationale Vorgaben zur Detektion von Drohnen verpflichtet sind. Der fehlenden Rechtsverantwortung folgend bestehen auch keine Kostenträgerverpflichtungen der Flughäfen für Drohnendetektion.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406180045 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 18.06.2024 an:

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