Regelungsvorhaben
Verantwortlichkeiten bei der Drohnendetektion an Flughäfen
Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. (R001167)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Der Flughafenverband ADV positioniert sich zu der Verantwortung verschiedener Systempartner im Luftverkehr für die Drohnendetektion. Ausgewertet werden ICAO-, EU / EASA- Regelwerke sowie nationale Gesetze - hier insbesondere §45 LuftVZO - mit Bezug zur Drohnendetektion.
Die ADV zeigt damit auf, dass Flughäfen bei der Sichtung von Drohnen Mitwirkungsverpflichtungen zur Fortsetzung des sicheren Flughafenbetriebs wahrnehmen, aber weder durch internationale noch nationale Vorgaben zur Detektion von Drohnen verpflichtet sind. Der fehlenden Rechtsverantwortung folgend bestehen auch keine Kostenträgerverpflichtungen der Flughäfen für Drohnendetektion.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Luft- und Raumfahrt [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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