Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Verantwortlichkeiten bei der Drohnendetektion an Flughäfen

Angegeben von:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. (R001167) am 27.06.2024

Beschreibung:
Der Flughafenverband ADV positioniert sich zu der Verantwortung verschiedener Systempartner im Luftverkehr für die Drohnendetektion. Ausgewertet werden ICAO-, EU / EASA- Regelwerke sowie nationale Gesetze - hier insbesondere §45 LuftVZO - mit Bezug zur Drohnendetektion.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406180045 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 18.06.2024 an:

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