Regelungsvorhaben

Arbeitszeitgesetz: Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers

Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (R005093) am 27.06.2024

Beschreibung:
Im Arbeitszeitgesetz sowie im Jugendarbeitsschutzgesetz werden in Folge der Entscheidungen des EuGH und des BAG Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung geregelt. Der Arbeitgeber soll verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der beschäftigten Jugendlichen jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. Umsetzung einer praktikablen Lösung für die besonderen Anforderungen in der Bauwirtschaft.

Zu Regelungsentwurf

  1. Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften Datum des Referentenentwurfs: 18.04.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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