Regelungsvorhaben
Soil Monitoring Law - Europäisches Bodenschutzgesetz
Angegeben von:
Bundesverband Keramische Rohstoffe und Industrieminerale e.V. (BKRI) (R002869)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Grundlegendes Ziel des vorgeschlagenen Gesetzes ist es, dass sich bis 2050 alle Böden in einem gesunden Zustand befinden.
Die Einführung eines europäischen Bodenschutzrechtes ist nicht erforderlich. Nationales Recht (Bundesbodenschutzgesetz) ist vorrangig und ausreichend.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]