Regelungsvorhaben

Soil Monitoring Law - Europäisches Bodenschutzgesetz

Angegeben von:
Bundesverband Keramische Rohstoffe und Industrieminerale e.V. (BKRI) (R002869) am 27.06.2024

Beschreibung:
Grundlegendes Ziel des vorgeschlagenen Gesetzes ist es, dass sich bis 2050 alle Böden in einem gesunden Zustand befinden. Die Einführung eines europäischen Bodenschutzrechtes ist nicht erforderlich. Nationales Recht (Bundesbodenschutzgesetz) ist vorrangig und ausreichend.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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