Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Streichung des Satzes - Dies gilt auch für Arzneimittel, die zur Notfallkontrazeption zugelassen sind - in HWG §10(2)

Angegeben von:
BURSON GmbH (R001884) am 27.06.2024

Beschreibung:
Streichung des zweiten Absatzes des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG § 10 (2). Für Arzneimittel, die psychotrope Wirkstoffe mit der Gefahr der Abhängigkeit enthalten und die dazu bestimmt sind, bei Menschen die Schlaflosigkeit oder psychische Störungen zu beseitigen oder die Stimmungslage zu beeinflussen, darf außerhalb der Fachkreise nicht geworben werden. Dies gilt auch für Arzneimittel, die zur Notfallkontrazeption zugelassen sind.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Aufträge zu diesem RV (1)

  1. Auftrag

    Streichung des Satzes „Dies gilt auch für Arzneimittel, die zur Notfallkontrazeption zugelassen sind“ in HWG §10 (2)

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (3):

    Betraute Personen (3):

    1. Natalia Melenteva
    2. Laura Kraemer
    3. Mathias Butte
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