Regelungsvorhaben

Änderung von GEG und BEG für die spezifischen heiztechnischen Erfordernisse von Hallen (Nichtwohngebäude in Nichtgeschossbauweise)

Angegeben von:
KÜBLER GmbH Energiesparende Hallenheizungen (R005388) am 27.06.2024

Beschreibung:
Anpassung des GEG bzgl. der Gebäudekategorien, die die heiztechnischen Anforderungen von Hallen abbildet. D. h. neben „Wohngebäuden“ und „Nichtwohngebäuden“ muss eine dritte Kategorie für Gebäude mit > 4 m Deckenhöhe ergänzt werden: „Nichtwohngebäude in Nichtgeschossbauweise, m.a.W. Hallen“. Alternativ kann die Kategorisierung auch umbenannt werden in: „Gebäude in Geschossbauweise“ und „Gebäude in Nichtgeschossbauweise“. Neubauregelung im GEG: Die veraltete zugrundeliegende Norm DIN EN V 18599 muss für Hallengebäude gestrichen, schnellstens aktualisiert oder durch ein Beiblatt ergänzt werden. Das BEG muss neben Heiztechnologien für den Geschossbau auch spezifische Hallenheiztechnologien berücksichtigen, wenn diese hocheffizient und regenerativ betreibbar sind.

Betroffene Interessenbereiche (13)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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