Regelungsvorhaben
Änderung von GEG und BEG für die spezifischen heiztechnischen Erfordernisse von Hallen (Nichtwohngebäude in Nichtgeschossbauweise)
Angegeben von:
KÜBLER GmbH Energiesparende Hallenheizungen (R005388)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Anpassung des GEG bzgl. der Gebäudekategorien, die die heiztechnischen Anforderungen von Hallen abbildet. D. h. neben „Wohngebäuden“ und „Nichtwohngebäuden“ muss eine dritte Kategorie für Gebäude mit > 4 m Deckenhöhe ergänzt werden: „Nichtwohngebäude in Nichtgeschossbauweise, m.a.W. Hallen“. Alternativ kann die Kategorisierung auch umbenannt werden in: „Gebäude in Geschossbauweise“ und „Gebäude in Nichtgeschossbauweise“.
Neubauregelung im GEG: Die veraltete zugrundeliegende Norm DIN EN V 18599 muss für Hallengebäude gestrichen, schnellstens aktualisiert oder durch ein Beiblatt ergänzt werden.
Das BEG muss neben Heiztechnologien für den Geschossbau auch spezifische Hallenheiztechnologien berücksichtigen, wenn diese hocheffizient und regenerativ betreibbar sind.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
- Handwerk [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]