Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Reform der Notfallversorgung

Angegeben von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) (R004506) am 27.06.2024

Beschreibung:
Die DGUV hält unter Bezugnahme auf den gesetzlichen Auftrag der Unfallversicherung und die Relevanz der Notfallversorgung eine Miteinbeziehung der Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere des D-Arztverfahrens, in die Reform der Notfallversorgung für notwendig.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 379/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13166 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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