Regelungsvorhaben

Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland

Angegeben von:
Bundesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt e. V. (R003230) am 27.06.2024

Beschreibung:
Eine Kindergrundsicherung muss so ausgestaltet sein, dass das Wohlergehen von Kindern nicht vom Einkommen der Eltern abhängig ist. Diese soll armutsfest sein und alle Kinder und Jugendlichen unterstützen. Es ist notwendig, kindbezogene Leistungen zu bündeln und eine unbürokratische Auszahlung durch eine zentrale Stelle sicherzustellen. Die Kindergrundsicherung soll direkt den Kindern zustehen, um ihre finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten und Anrechnungen auf elterliche Ansprüche zu vermeiden. Sie muss existenzsichernd und altersgerecht bemessen sein, unabhängig von Haushaltslagen. Kinder, Jugendliche und Jugendverbände sollen bei der Ausgestaltung ein Mitspracherecht haben. Das soziokulturelle Existenzminimum soll neu definiert werden, um gleiche Chancen für alle Kinder zu sichern.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9092 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

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