Regelungsvorhaben
Gesundheitsdatennutzung - Informationelle Selbstbestimmung
Angegeben von:
Brainlab AG (R002216)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Schon beim Datenerfassen sollte klar sein, welche Art von Daten von wem für welche Zwecke genutzt werden kann. Erforderlich ist eine sinnvolle Datenmatrix, welche die unterschiedlichen Datenarten und -zugangswege z.B. hinsichtlich einwilligungsbasierter oder -freier sowie Opt-Out-Verarbeitungen, und sowohl die Primär- als auch Sekundärnutzung abbildet. Zentraler Baustein hierfür sollte ein granularer „Broad Meta Consent“ sein. Entsprechend könnte das Datencockpit die Einwilligungsgrundlage über ein breiteres Spektrum an Lösungsmöglichkeiten regeln.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]