Regelungsvorhaben

Novellierung des BattG und ElektroG im Sinne der benannten Stellen

Angegeben von:
TÜV Rheinland AG (R003903) am 27.06.2024

Beschreibung:
Das BattG und ElektroG nach dem Inkrafttreten der neuen Batterieverordnung am 17. August 2023 überarbeitet werden. Besonderer Bedarf besteht neben dem Abfallbereich bei der Konformitätsbewertung, den Sorgfaltspflichten und den Stoffbeschränkungen auf nationaler Ebene. Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen aus der neuen Batterie-Verordnung bzw. der nachgelagerten Rechtsakte im Sinne des Systems der unabhängigen Drittprüfung.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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