Regelungsvorhaben
Umsetzung von GDNG und EHDS
Angegeben von:
AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG (R000796)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Das GDNG und der EHDS und die nachgelagerten Verordnungen bilden wesentliche Rahmenwerke in Bezug auf die Sekundärdatennutzung von Gesundheitsdaten. Das Spannungsfeld liegt zwischen der komplexen intra-industriellen Datenbereitstellung, der Sicherstellung von IP sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie einer vorteilhaften Datenverwertung. Um die Entwicklung von innovativen Arzneimitteln zu beschleunigen, setzt sich AbbVie für ein breites und unbürokratisches Antrags- und Nutzungsrecht von Gesundheitsdaten für die private Forschung unter gleichzeitiger Wahrung von Persönlichkeitsrechten ein. Das Einwilligungsmanagement und die daraus resultierenden Herausforderungen an die Integrität von Gesundheitsdaten sind wesentlich für das Leistungsspektrum von Forschung und Entwicklung
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9046 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]