Regelungsvorhaben
Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung vorlegen
Angegeben von:
Ford-Werke GmbH (R001871)
am
27.06.2024
Beschreibung:
In 2022 hat das BAG den Gesetzgeber aufgefordert, die Vorgaben des EuGHs umzusetzen und im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Umsetzung zur Arbeitszeiterfassung zu regeln. Tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer muss elektronisch erfasst werden. Im April 2023 wurde ein sog. Referentenentwurf des BMAS bekannt, der einige Gestaltungsmöglichkeiten nach der EU -Richtlinie nicht zuließ. Bis heute hat die Bundesregierung keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Lediglich ein Antrag der Opposition dokumentiert den Sachstand. Ford fordert eine klare, rechtssichere Regelung im Rahmen eines Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung vorzulegen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/6909 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Arbeitszeiterfassung bürokratiearm ausgestalten - Mehr flexibles Arbeiten ermöglichen
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Automobilwirtschaft [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]