Regelungsvorhaben

Beschränkung des Mobilitätsdatengesetzes auf über Mobilithek bereitzustellende Daten

Angegeben von:
Ford-Werke GmbH (R001871) am 27.06.2024

Beschreibung:
Mit dem Gesetz sollen verschiedene Datenbereitstellungspflichten zusammengeführt und neu geordnet werden. Das Gesetz sollte dabei auf Mobilitätsdaten beschränkt werden, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über den Nationalen Zugangspunkt (Mobilithek) bereitgestellt werden. Zudem sollten Linienbedarfsverkehre und gebündelte bedarfsverkehre von der Pflicht zur Bereitstellung dynamischer Auslastungsdaten freigestellt werden, da diese für die Zwecke des Gesetzes nicht benötigt werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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