Regelungsvorhaben

Pflegezeitgeld für Angehörige

Angegeben von:
Deutsche Stiftung Patientenschutz (R004127) am 27.06.2024

Beschreibung:
Pflegende Angehörige müssen durch ein steuerfinanziertes Pflegezeitgeld analog dem Elterngeld unterstützt werden. Auch braucht es einen Rechtsanspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Das entlastet auch die nicht berufstätigen Angehörigen. Zudem ist das Pflegegeld sofort und pauschal um 300 Euro zu erhöhen.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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