Regelungsvorhaben
Pflegezeitgeld für Angehörige
Angegeben von:
Deutsche Stiftung Patientenschutz (R004127)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Pflegende Angehörige müssen durch ein steuerfinanziertes Pflegezeitgeld analog dem Elterngeld unterstützt werden. Auch braucht es einen Rechtsanspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Das entlastet auch die nicht berufstätigen Angehörigen. Zudem ist das Pflegegeld sofort und pauschal um 300 Euro zu erhöhen.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Pflege [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]