Regelungsvorhaben
Nachbesserungsbedarf bei dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz
Angegeben von:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (R000737)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Forderungen für Bürokratieabbau:
- Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege in Handels- und Steuerrecht auf 5 Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 Satz 1 AO, § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG ), Harmonisierung mit Sozialrecht
- Digitalisierung der Hotelmeldescheine für ausländische Touristen
- Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerlichen Kleinbetragsrechnungen auf 400 €
- keine zu hohen Anforderungen an einen Vertragsschluss in Textform
- Einführung einer „One in, two out“-Regel
- Einführung des Once-Only-Prinzips
- Weiterentwicklung des Verfahrens zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zu Verrechnungsmodell
- Digitalisierung der Verwaltung sowie des Besteuerungsverfahrens, eine digitaltaugliche Gesetzgebung
- Erleichterung bei den Abschlussprüfungen des Kurzarbeitergeldes
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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SG2406180111 (PDF - 20 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 03.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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