Regelungsvorhaben
biomedizinische Forschung weiterhin ermöglichen
Angegeben von:
Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) (R000861)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Die in der Novelle des Tierschutzgesetzes angedrohte Freiheitsstrafe für das Töten eines Wirbeltieres ohne "vernünftigen Grund" stellt für Forschende eine erhebliche Rechtsunsicherheit dar. Wenn Versuchstiere (v.a. Mäuse) gezüchtet werden, werden auch Tiere geboren, die z.B. auf Grund ihres Geschlechtes, ihres Genotyps oder ihres Alters nicht für die geplanten Versuche verwendet werden können und deshalb aus Kapazitätsgründen getötet werden müssen. Es ist damit zu befürchten, dass sich in Zukunft keine Wissenschaftler mehr dazu bereit erklären werden, entsprechende Forschungsvorhaben durchzuführen. Das hätte mittel- bis langfristig fatale Auswirkungen auf den Wissenschaftsstandort und die Gesundheitsversorgung in Deutschland.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12719 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]