Regelungsvorhaben
Novellierung des Filmförderrechts
Angegeben von:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (R003998)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Der Zuwachs an Angeboten mit Audiodeskription bedeutet für blinde und sehbehinderte Menschen eine deutliche Verbesserung ihrer Teilhabe. Es gibt aber noch einen erheblichen Handlungsbedarf.
Im Rahmen der Neufassung des FFG und der dazugehörenden untergesetzlichen Regelungen hat der DBSV daher zwei zentrale Anliegen: Barrierefreie Filmfassungen mit Audiodeskription müssen zum Kinostart vorhanden und im Kino über ein kostenfreies, allgemein zugängliches und barrierefreies Wiedergabesystem zugänglich sein.
Zu jedem produzierten und der Verwertung zugänglich gemachten Filmpaket muss die barrierefreie Filmfassung unabdingbar dazugehören. Die barrierefreie Filmfassung ist bei jedweder Verwertungsform gemeinsam mit dem Film anzubieten.
-
Referentenentwurf:
Gesetzentwurf für das Filmförderungsgesetz (FFG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 04.03.2024 Federführendes Ministerium: Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]