Regelungsvorhaben

Novellierung des Filmförderrechts

Angegeben von:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (R003998) am 27.06.2024

Beschreibung:
Der Zuwachs an Angeboten mit Audiodeskription bedeutet für blinde und sehbehinderte Menschen eine deutliche Verbesserung ihrer Teilhabe. Es gibt aber noch einen erheblichen Handlungsbedarf. Im Rahmen der Neufassung des FFG und der dazugehörenden untergesetzlichen Regelungen hat der DBSV daher zwei zentrale Anliegen: Barrierefreie Filmfassungen mit Audiodeskription müssen zum Kinostart vorhanden und im Kino über ein kostenfreies, allgemein zugängliches und barrierefreies Wiedergabesystem zugänglich sein. Zu jedem produzierten und der Verwertung zugänglich gemachten Filmpaket muss die barrierefreie Filmfassung unabdingbar dazugehören. Die barrierefreie Filmfassung ist bei jedweder Verwertungsform gemeinsam mit dem Film anzubieten.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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