Regelungsvorhaben
Verhältnismäßige risikogewichtete Eigenmittelanforderungen bei Krypto-Assets CRR III & BIS
Angegeben von:
Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. (R003908)
am
27.06.2024
Beschreibung:
BIS-Bericht gilt für Unternehmen, die unter die CRR fallen und in Krypto-Assets investieren. Augenmerk liegt auf der Risikogewichtung von Krypto-Assets. Hierzu beinhaltet der Bericht eine Einordnung in zwei Gruppen (1/2). Es wird eine sehr kritisch zu beurteilende Gewichtung von 1250% bei Gruppe 2-Assets vorgeschlagen. Diese würde eine 1:1 Unterlegung mit Eigenkapital erfordern. Zudem legt der Bericht eine sehr nachteilige Einordnung von tokenisierten Wertpapieren, die auf einer „permissionless“ (öffentlichen) Blockchain begeben werden, in die Gruppe 2 nahe, was diese Assets für institutionelle Investoren unattraktiv macht. Generell sollte die Infrastruktur für tokenisierte Wertpapiere technologieoffen und –neutral erfolgen.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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SG2406270059 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 22.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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