Regelungsvorhaben
22.) Faire Wettbewerbsbedingungen für Erzeuger und Lieferanten
Angegeben von:
Bundesverband Neue Energiewirtschaft (R001011)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Markteingriffe wie Preisbremsen oder Erlösobergrenzen sind für den Strommarkt völlig kontraproduktiv und hebeln den Wettbewerb aus. Stattdessen braucht es unbürokratische, zielgerichtete Transferleistungen an bedürftige Kundengruppen. Außerdem sind übermäßig restriktive Vorgaben für Lieferanten innovationsfeindlich und müssen deshalb vermieden werden. Grundsätzlich kann der Wettbewerb zwischen den Lieferanten für Verbraucher gute Angebote hervorbringen, deshalb sollte dem Wettbewerb immer genug Raum gegeben werden.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.04.2024 an:
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Bundestag
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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