Regelungsvorhaben
17.) Die Kosten der Stromnetze müssen auf das notwendige Maß begrenzt werden.
Angegeben von:
Bundesverband Neue Energiewirtschaft (R001011)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Die Kosten der Stromnetze müssen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Dazu müssen technische Vorgaben auf ein effizientes Niveau abgesenkt werden, die Netze müssen die Flexibilität der Verbraucher in einem wettbewerblichen Verfahren nutzen, Planungsprozesse müssen optimiert werden, die Renditen der Netzbetreiber auf ein angemessenes Niveau zurückgeführt werden, die Netzbetreiber müssen verstärkt kooperieren und effiziente Strukturen für ihre Leistungserbringung schaffen.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]