Regelungsvorhaben
Umsetzung der Vorgaben der EU Short Term Rental Regulation in Deutschland
Angegeben von:
MSLGROUP Germany GmbH (R000756)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Im März 2024 hat die EU die neue Verordnung über Kurzzeitvermietungen beschlossen. Damit werden einheitliche Registrierungsanforderungen für kurzfristig vermietete Unterkünfte eingeführt. Dazu gehören u.a. individuelle Registrierungsnummern, die auf der Website angezeigt werden müssen und ohne diese es künftig nicht mehr möglich sein soll, Dienstleistungen im Bereich der Kurzfristvermietung anzubieten. Über einheitliche digitale Zugangsstellen müssen Online-Plattformen künftig regelmäßig über die Vermietung ihrer Gastgeber informieren. Dafür muss in Deutschland in vielen Kommunen noch die entsprechende digitale Infrastruktur aufgebaut werden. Es soll darauf hingewirkt werden, dass dies möglichst einheitlich, aufwandsarm und für Gastgeber:innen niedrigschwellig umgesetzt wird.
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus" [alle RV hierzu]
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu]
- Tourismus [alle RV hierzu]
-
Auftrag
Unterstützung bei der Ansprache von politischen Stakeholdern im Kontext der anstehenden Umsetzung der EU Short Term Rental Regulation in nationales Recht, etwa mit Blick auf eine praktikable und einheitliche Umsetzung des erforderlichen digitalen Registers über Regionen hinweg. Weitere Themen sind Maßnahmen zu Förderung eines nachhaltigen und mit Stadtentwicklung und Wohnbedarfen verträglichen Tourismus.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (3):
Betraute Personen (3):
- Alexandra Wasielak
- Gina Schneider
- Daniel Holefleisch
-