Regelungsvorhaben
Agrarförderung
Angegeben von:
Bioland e.V. (R003958)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Ziel ist die angemessene Berücksichtigung des ökologischen Landbaus in der Agrarförderung.
Die Vorgaben zur Konditionalität, allen voran bei GLÖZ 5, 6 und 8 sollten
für Öko-Betriebe im Sinne der ehemaligen Green-by-Definition-Regel angepasst werden. Da es
weiterhin GLÖZ-Standards geben wird, die selbstverständlich auch von gesamtumgestellten Bio-Betrieben umgesetzt werden müssen (wie z.B. GLÖZ 1), wäre ein Ansatz green by concept für
bestimmte GLÖZ umzusetzen.
Diese Änderungen können weitestgehend budgetneutral umgesetzt werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 70/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMEL): Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12147 (Vorgang) [alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10819 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
Zuvor:
Referentenentwurf (BMEL): Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes (Vorgang)
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]