Regelungsvorhaben

Agrarförderung

Angegeben von:
Bioland e.V. (R003958) am 27.06.2024

Beschreibung:
Ziel ist die angemessene Berücksichtigung des ökologischen Landbaus in der Agrarförderung. Die Vorgaben zur Konditionalität, allen voran bei GLÖZ 5, 6 und 8 sollten für Öko-Betriebe im Sinne der ehemaligen Green-by-Definition-Regel angepasst werden. Da es weiterhin GLÖZ-Standards geben wird, die selbstverständlich auch von gesamtumgestellten Bio-Betrieben umgesetzt werden müssen (wie z.B. GLÖZ 1), wäre ein Ansatz green by concept für bestimmte GLÖZ umzusetzen. Diese Änderungen können weitestgehend budgetneutral umgesetzt werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 70/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMEL): Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12147 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10819 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMEL): Erstes Gesetz zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (4)

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