Regelungsvorhaben

Lobbyregistergesetz

Angegeben von:
ADRA Deutschland e.V. (R001570) am 27.06.2024

Beschreibung:
Als Interessensvertreter:innen sind wir verpflichtet eine Eintragung in das Lobbyregister vorzunehmen und haben ein Interesse an der sinnvollen Abfrage von Daten und dem Schutz der Daten unserer Spender:innen. Als gemeinnützige Organisation sind wir auf private Spenden angewiesen. Durch den regelmäßigen und intensiven Austausch mit unseren Spender:innen wissen wir, dass die große Mehrheit aus datenschutzrechtlichen Erwägungen heraus einer Meldung ihrer Namen nicht zustimmen würde. Der Vertrauensschutz hat für uns Priorität, daher haben wir uns 2022 gegen die Eintragung der Spender:innendaten in das Lobbyregister entschieden. Wir haben uns zusammen mit anderen NROen und dem Dachverband VENRO für eine entsprechende Anpassung des Lobbyregistergesetzes eingesetzt.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/7346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes

Betroffene Interessenbereiche (1)

  • Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu]

Betroffene Bundesgesetze (1)

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