Regelungsvorhaben

Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 03.12.2020

Angegeben von:
Bundesverband Biometriebildaufnahme in Kommunen - BioKom e.V. (R004755) am 26.06.2024

Beschreibung:
Die Umsetzung des o.g. Gesetzes, welches stufenweise bis 01.05.2025 in Kraft tritt, wird von BioKom kritisch begleitet, um sicherzustellen, dass die Interessen der vorwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen, die Geräte und Lösungen zur Aufnahme und Erfassung von Lichtbildern und weiteren biometrischen Daten (Biometrieerfassungsgeräte) für Personalausweise, Reisepässe, Aufenthaltstitel anbieten, gewahrt werden. Insbesondere wird BioKom darauf achten, dass die Kommunen tatsächlich die Wahl haben, ob sie bei der Verwendung von Lichtbildautomaten Geräte der Bundesdruckerei GmbH oder solche von anderen privaten Anbietern verwenden, wie vom Gesetzgeber gefordert, vgl. Beschlussempfehlung auf BT-Drs. 19/24007, so dass kein Monopol der Bundesdruckerei GmbH geschaffen wird.

Betroffene Interessenbereiche (5)

  • Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu]
  • Cybersicherheit [alle RV hierzu]
  • Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu]
  • Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
  • Staat und Verwaltung: Biometriebildaufnahme für hoheitliche Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel, Visa, Führerschein u.a.)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Nach oben blättern