Regelungsvorhaben
Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Angegeben von:
Institute for Strategic Dialogue gGmbH (R003506)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Das Digitale-Dienste-Gesetz schafft die Voraussetzungen, damit auch deutsche Behörden den DSA bei den Unternehmen durchsetzen können, die der deutschen Aufsicht unterliegen. Diese Aufgabe übernimmt eine unabhängige Koordinierungsstelle für digitale Dienste innerhalb der Bundesnetzagentur.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10031 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Internetpolitik [alle RV hierzu]
- Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]