Regelungsvorhaben
Beibehaltung der §§ 305ff. BGB in der aktuell geltenden Fassung.
Angegeben von:
BDG - Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie e. V. (R001054)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Gemeinsam mit der Initiative Initiative pro AGB-Recht ist der BDG für die Beibehaltung der §§ 305ff. BGB, insbesondere hinsichtlich der AGB-Inhaltskontrolle im B2B-Bereich und bezüglich des Schutzes vor unangemessen benachteiligenden Bestimmungen in Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Verhinderung der Schaffung von Bereichsausnahmen hinsichtlich der Anwendung der §§ 305ff. BGB für Verträge in der Realwirtschaft.
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]