Regelungsvorhaben
Urheberrechtsgesetz / § 5 Amtliche Werke
Angegeben von:
Bündnis F5 (R002936)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Es wird auf eine Anpassung von § 5 UrhG zur Gemeinfreiheit von Veröffentlichungen der öffentlichen Hand hinfewirkt. § 5 Abs. 2 UrhG, der die "anderen amtlichen Werke" behandelt, sollte zu einer echten gesetzlichen Vermutung zugunsten des Bestehens des darin genannten Merkmals "zur allgemeinen Kenntnisnahme" weiterentwickelt werden
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Urheberrecht [alle RV hierzu]