Regelungsvorhaben

Urheberrechtsgesetz / § 5 Amtliche Werke

Angegeben von:
Bündnis F5 (R002936) am 26.06.2024

Beschreibung:
Es wird auf eine Anpassung von § 5 UrhG zur Gemeinfreiheit von Veröffentlichungen der öffentlichen Hand hinfewirkt. § 5 Abs. 2 UrhG, der die "anderen amtlichen Werke" behandelt, sollte zu einer echten gesetzlichen Vermutung zugunsten des Bestehens des darin genannten Merkmals "zur allgemeinen Kenntnisnahme" weiterentwickelt werden

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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