Regelungsvorhaben
Nationale CSRD-Umsetzung: Ziel ist Förderung des Wettbewerbs bei der Testierung sowie eine bürokratiearm Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsgesetzgebung
Angegeben von:
DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. - DIE JUNGEN UNTERNEHMER (R000433)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Umsetzung CSRD in nat. Recht. Dazu hat das BMJ den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtl. (EU) 2022/2464 vorgelet. Der Umfang an bürokrat. Belastungen für die deutsche Wirtschaft nimmt seit Jahren zu. Mit dem Inkrafttreten der CSRD wird europaweit der Anwendungskreis der berichtspflichtigen Unternehmen von 12.000 auf 50.000 Unternehmen ausgeweitet, in D (15.000 statt urspr. 500 Unternehmen). Laut BMJ entsteht dadurch ein Erfüllungsaufwand von einmalig 748 Mio. Euro und jährlich laufend von ca. 1,4 Mrd. Euro. Damit droht ein geradezu paradoxer Effekt: Statt dass sich Unternehmer auf die ökologische und dig. Transformation zu konzentrieren werden Ressourcen für Berichterstattung gebunden. Forderung: 1:1 Umsetzung der Richtlinie oder Bürokratieabbau an anderer Stelle.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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SG2406260123 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 18.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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