Regelungsvorhaben

Abschaffung des Meldescheins für deutsche Staatsangehörige in Beherbergungsbetrieben im Rahmen des 4. Bürokratieentlastungsgesetzes

Angegeben von:
Deutscher Tourismusverband e.V. (R001161) am 26.06.2024

Beschreibung:
Mit dem Regelungsvorhaben soll der Meldeschein für deutsche Staatsangehörige in Beherbergungsbetrieben abgeschafft werden. Für ausländische Übernachtungsgäste bleibt die Verpflichtung zum Meldeschein mit Identifikation bestehen. Ziel der Einflussnahme ist die Sicherung der Tourismusfinanzierung in Kur- und sonstigen Tourismusorten, die nach dem aktuellen Bundesmeldegesetz die Daten aus dem Meldeschein durch die Regelung im Bundesmeldegesetz für die Kur- oder Gästebeiträge nutzen und die die Einnahmen für zweckgebundene Maßnahmen zur Sicherung des Tourismus einsetzen. Ziel ist die Schaffung einer angemessenen Übergangsfrist für diejenigen Orte, die sich in ihren kommunalen Satzungen auf das Bundesmeldegesetz beziehen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406260103 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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