Regelungsvorhaben

Zulässigkeit eines umwelt- und ressourcenschonenden digitalen Kassenzettels (eBon) sicherstellen

Angegeben von:
EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG (R001789) am 26.06.2024

Beschreibung:
Aus ökologischen und ökonomischen Gründen ist eine Zulassung des eBon geboten. Anhang 1 Nr. 14 Abs. 4 der Richtlinie 2014 31 EU sollte daher geändert werden und folgende klarstellende Ergänzung beinhalten: "...oder diesem mit dessen Zustimmung in elektronischer Form, z. B. über einen entsprechenden QR-Code, zur Verfügung gestellt werden."

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406110101 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 02.05.2024 an:

      • Bundesregierung

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