Regelungsvorhaben
Zulässigkeit eines umwelt- und ressourcenschonenden digitalen Kassenzettels (eBon) sicherstellen
Angegeben von:
EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG (R001789)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Aus ökologischen und ökonomischen Gründen ist eine Zulassung des eBon geboten. Anhang 1 Nr. 14 Abs. 4 der Richtlinie 2014 31 EU sollte daher geändert werden und folgende klarstellende Ergänzung beinhalten: "...oder diesem mit dessen Zustimmung in elektronischer Form, z. B. über einen entsprechenden QR-Code, zur Verfügung gestellt werden."
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 02.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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