Regelungsvorhaben
Wiedereinführung der AGB-Widerspruchslösung
Angegeben von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Seit dem Urteil des BGH (Az. XI ZR 26/20) vom April 2021 müssen Banken bei jeder AGB-Änderung die aktive Zustimmung der Kunden einholen. Ziel der Interessenvertretung ist die möglichst bürokratiearme und verbraucherfreundliche Rückkehr zur Widerspruchslösung durch Anpassung des BGB, wonach Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrückliche Zustimmung wieder möglich wären, wenn das Vertragsverhältnis durch die Änderung nicht erheblich umgestaltet werden kann.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 362/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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