Regelungsvorhaben

Beibehaltung der Berücksichtigung von Anlagen für flüssige organische Wasserstoffträger im Anwendungsbereich des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes

Angegeben von:
Hydrogenious LOHC Technologies GmbH (R002915) am 26.06.2024

Beschreibung:
Hydrogenious LOHC setzt sich dafür ein, dass Infrastrukturen für flüssige organische Wasserstoffträger, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung benannt, im Anwendungsbereich des Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften, Artikel 1, liegen. Zudem wirbt Hydrogenious LOHC dafür, die Dehydrierung von hydrierten flüssigen organischen Wasserstoffträgern als Bereitstellung von Wasserstoff anzusehen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 265/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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