Regelungsvorhaben
Revision des Energieeffizienzgesetzes
Angegeben von:
Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - (R000885)
am
26.06.2024
Beschreibung:
Das aktuelle Energieeffizienzgesetz führt neue Pflichten zum Energiesparen ein. Im März 2024 beschloss das Kabinett eine Revision des Gesetzes. Dabei soll die Frist zur erstmaligen Übermittlung der Berichtspflichten bis zum 1.1.2025 ausgesetzt und die Bundesstelle für Energieeffizienz zum Erlass einer Bagatellgrenze beim Melden von Abwärme ermächtigt werden. Außerdem wird die Frist zur Durchführung von Energieeffizienz-Aktionsplänen verkürzt werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11852 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]