Regelungsvorhaben

Abgabe von Flugkraftstoffen an Privatpiloten

Angegeben von:
Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - (R000885) am 26.06.2024

Beschreibung:
Nach der 18. Anpassung der CLP-Verordnung werden Stoffgemische mit einem Anteil von mehr als 0,1 % Cumol als krebserzeugend eingestuft. Die REACH-Verordnung sieht Ausnahmen vom Verbot der Abgabe solcher Gemische (Kraftstoffe) an die Öffentlichkeit für den Straßenverkehr vor. Bei Abgabe von entsprechenden Flugkraftstoffen an Privatpiloten ist unklar, ob die Ausnahme auf den Bereich ausgedehnt werden kann. Eine Konkretisierung in der EU-Richtlinie 98/70 und/oder in der ChemVerbVO werden benötigt.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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