Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Nationale Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534) am 26.06.2024

Beschreibung:
Die neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) muss in deutsches Recht übertragen werden. Der BDI setzt sich in diesem Zuge dafür ein, dass eine praxistaugliche bzw. 1:1 Umsetzung der CSRD erfolgt und den Unternehmen keine doppelten Berichtspflichten entstehen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (7)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (4)

  1. SG2406220022 (PDF - 13 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 19.04.2024 an:

  2. SG2409300072 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

  3. SG2412200162 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

  4. SG2504010016 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

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