Regelungsvorhaben

Konkretisierung und Ergänzung Sozialgesetzbuch Neuntes Buch SGB IX

Angegeben von:
Weibernetz e. V. Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung (R004306) am 25.06.2024

Beschreibung:
- § 37a: die Konkretisierung der Maßnahmen im Gesetzestext durch verpflichtende gesetzliche Qualitäts- und Mindeststandards, Verankerung des Gewaltschutzes als Qualitätsmerkmal sowie die Einführung von Sanktionen bei Nichteinhaltung des Gesetzes. - Schaffung einer unabhängigen Stelle für die Qualitätssicherung und Zertifizierung von Gewaltschutzkonzepten nach § 37a Abs. 1 SGB IX

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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