Regelungsvorhaben
Konkretisierung und Ergänzung Sozialgesetzbuch Neuntes Buch SGB IX
Angegeben von:
Weibernetz e. V. Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung (R004306)
am
25.06.2024
Beschreibung:
- § 37a: die Konkretisierung der Maßnahmen im Gesetzestext durch verpflichtende gesetzliche Qualitäts- und Mindeststandards, Verankerung des Gewaltschutzes als Qualitätsmerkmal sowie die Einführung von Sanktionen bei Nichteinhaltung des Gesetzes.
- Schaffung einer unabhängigen Stelle für die Qualitätssicherung und Zertifizierung von Gewaltschutzkonzepten nach § 37a Abs. 1 SGB IX
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]