Regelungsvorhaben
Beibehaltung der Ausnahme im Geldwäschegesetz
Angegeben von:
AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH (R001397)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz
(§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund
der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf
Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur
ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. begrüßt die
neue EU- Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der
Geldwäsche oder der Terrorismusfi- nanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit
der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer
Risikobewertung zu befreien.
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]