Regelungsvorhaben

Einwegkunststoffprodukte

Angegeben von:
REEMTSMA Cigarettenfabriken GmbH (R000542) am 25.06.2024

Beschreibung:
Um der Umweltverschmutzung durch Einwegplastik Einhalt zu gebieten, wurde 2019 die EU-Richtlinie zur Eindämmung der Umweltverschmutzung durch Einwegplastik (EU) 2019/904 verabschiedet und bis 2023 in deutsches Recht umgesetzt. Hersteller von Einwegplastikprodukten, dazu zählen auch kunstoffhaltige Zigarettenfilter, werden damit u.a. verpflichtet, anteilig die Kosten für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung übernehmen und die Produktverpackungen mit einer Kennzeichnung zu versehen. Wir setzen uns für eine transparente und nachvollziehbare Festlegung der Abgabesätze für die betroffenen Kunststoffprodukte ein, die alle drei Jahre überprüft werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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