Regelungsvorhaben
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Angegeben von:
REEMTSMA Cigarettenfabriken GmbH (R000542)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) soll für alle Vertreiber von elektronischen Einweg-Zigaretten sowohl im stationären Handel als auch im Fernabsatz unabhängig von der Größe der Verkaufs- oder Lagerfläche die Pflicht zur Rücknahme der Produkte eingeführt werden, damit diese einer hochwertigen Verwertung im Sinne des ElektroG zugeführt werden. Wir unterstützen die Initiative.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]