Regelungsvorhaben

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Angegeben von:
REEMTSMA Cigarettenfabriken GmbH (R000542) am 25.06.2024

Beschreibung:
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) soll für alle Vertreiber von elektronischen Einweg-Zigaretten sowohl im stationären Handel als auch im Fernabsatz unabhängig von der Größe der Verkaufs- oder Lagerfläche die Pflicht zur Rücknahme der Produkte eingeführt werden, damit diese einer hochwertigen Verwertung im Sinne des ElektroG zugeführt werden. Wir unterstützen die Initiative.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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