Regelungsvorhaben
Änderung der BEV zur Entlastung bei Meldungen im Kapital- und Zahlungsverkehr
Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Der VDA fordert Vereinfachungen bei den Meldepflichten und Meldeverfahren, insbesondere für mittelgroße Unternehmen, da diese bisher unzureichend entlastet werden. Der VDA schlägt vor, bereits vorhandene Daten, beispielsweise von Banken, zu nutzen, um die Meldepflichten zu vereinfachen und die Bürokratie zu reduzieren. Zudem ist aufgrund der seit 2002 gestiegenen Geldwertentwicklung eine Anhebung der Meldegrenzen für den Kapital- und Zahlungsverkehr notwendig, um die Meldepflichten an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen und unnötige Bürokratie zu vermeiden.
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Referentenentwurf:
Entwurf einer Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Bürokratieentlastungsverordnung) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Außenwirtschaft [alle RV hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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