Regelungsvorhaben
36. BImSchV: Forderung, gesetzlich maximalen Spielraum zur Anhebung der THG-Quote zu nutzen
Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Im Zuge der Novellierung der 36. BImSchV sollen sog. Upstream Emission Reductions (UER) zum 1.1.2025 als Anrechnungsoption auf die THG-Quote gestrichen werden. Zudem soll aufgrund einer Übererfüllung von inverkehrgebrachtem Ladestrom die THG-Quote ab 2024 jährlich um 0,1% ansteigen. Der VDA weist darauf hin, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit hat, den jährlichen Anstieg der THG-Quote zu vergrößern und diesen Spielraum im Sinne des Klimaschutzes nutzen sollte. Ein derart niedriger Anstieg wird aus VDA-Sicht auch in den kommenden Jahren dazu führen, dass es Übererfüllungen durch Ladestrom gibt. Zu dem sollte im Zuge der RED III-Umsetzung in nationales Recht eine grundsätzliche Anhebung der THG-Quote von 25% auf mind. 30% angestrebt werden.
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Referentenentwurf:
Verordnung zur Änderung der sechsunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.02.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu]
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Automobilwirtschaft [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Personenverkehr [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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